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   LSG Bayern, 09.04.2013 - L 13 R 459/12   

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https://dejure.org/2013,10079
LSG Bayern, 09.04.2013 - L 13 R 459/12 (https://dejure.org/2013,10079)
LSG Bayern, Entscheidung vom 09.04.2013 - L 13 R 459/12 (https://dejure.org/2013,10079)
LSG Bayern, Entscheidung vom 09. April 2013 - L 13 R 459/12 (https://dejure.org/2013,10079)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Zu den Voraussetzungen eines Anspruchs auf Rente wegen Erwerbsminderung.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung trotz eines Leistungsvermögens von sechs Stunden und mehr für leichte Arbeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bei einer Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VI § 43 Abs. 1; SGB VI § 43 Abs. 2
    Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung trotz eines Leistungsvermögens von sechs Stunden und mehr für leichte Arbeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bei einer Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 30.10.1985 - 4a RJ 53/84

    Befristete Beschäftigung - Arbeitsbeschaffungsmaßnahme -

    Auszug aus LSG Bayern, 09.04.2013 - L 13 R 459/12
    Es ist die Berufstätigkeit zugrunde zu legen, die bei im Wesentlichen ungeschwächter Arbeitskraft nicht nur vorübergehend eine nennenswerte Zeit ausgeübt wurde (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 130, 164).
  • BSG, 13.12.1984 - 11 RA 72/83

    Umschulungsberuf als 'bisheriger Beruf' - Aufgabe eines Berufs vor

    Auszug aus LSG Bayern, 09.04.2013 - L 13 R 459/12
    Für eine aus gesundheitlichen Gründen bedingte Aufgabe einer höherwertigen Tätigkeit vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit hat die Rentenversicherung jedoch nicht einzustehen (vgl. BSGE 57, 291, 294).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.06.2014 - L 4 R 1480/11
    Neben den betriebsüblichen Pausen werden den Arbeitnehmern in gewissem Umfang darüber hinaus auch noch sog. Verteilzeiten zugestanden (z. B. für den Weg vom Zeiterfassungsgerät zum Arbeitsplatz, das Vorbereiten bzw. Aufräumen des Arbeitsplatzes, Gang zur Toilette, Unterbrechungen durch Störungen durch Dritte usw.; vgl. z. B. Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 9. April 2013 - L 13 R 459/12 - in juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2020 - L 1 R 403/18
    Hinzu kommt, dass Arbeitnehmern über die nach dem Arbeitszeitgesetz vorgeschriebenen Pausen hinaus in gewissem Umfang auch noch sogenannte Verteilzeiten zugestanden werden (Zeiten z. B. zur Erholung und Entspannung außerhalb der Pausen, für den Weg vom Zeiterfassungsgerät zum Arbeitsplatz, das Vorbereiten beziehungsweise Aufräumen des Arbeitsplatzes, den Gang zur Toilette, Unterbrechungen durch Störungen durch Dritte usw.) (LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23. April 2015, Az.: L 1 R 136/12, Bayerisches LSG, Urteil vom 9. April 2013, Az.: L 13 R 459/12).
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